Vorladung der Polizei bedeutet keine Pflicht, zu erscheinen

Veröffentlicht: von Florian Schneider & gespeichert unter Allgemein, Aussageverweigerungsrecht von Zeugen, Jugendliche - Heranwachsende.

Eine Post, auf die die meisten gut verzichten könnten: die formlos mit normalem Brief versandte „Einladung“ der Polizei, zu einer Vernehmung zu erscheinen. Wirklich kommen muss man aber meist nicht und sollte es auch besser nicht! Denn der, dem in dem Schreiben zugleich mitgeteilt wird, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist und der… Mehr »