Die neueste Post ließ keinen Zweifel mehr. Der Arrest des Jugendgerichts muss nun angetreten werden. Die neunzehnjährige Münchnerin fand in ihrem Briefkasten die unmissverständliche Benachrichtigung. Das Münchner Jugendgericht hatte gegen sie einen Haftbefehl wegen Arrestes erlassen. Ein Haftbefehl wegen Arrest wird grundsätzlich nur dann erlassen, wenn der Jugendliche nicht von alleine seinen Freizeit- oder Dauerarrest antritt.Die… Mehr »