Arbeitnehmer machen schon mal die Erfahrung. Leitet die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Arbeitnehmer ein kann es ganz schnell zusätzlich auch noch die Kündigung des Arbeitgebers geben! Es gilt aber in diesem Falle für den Arbeitnehmer die folgende Regel.Keine Kündigung bei einem Strafverfahren akzeptieren!Denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet durchaus nicht automatisch, dass ein Arbeitgeber… Mehr »