Opfer von Straftaten haben grundsätzlich jede Menge Ansprüche gegen Täter. Dies sieht das Bürgerliche Gesetzbuch BGB so vor. Zum Anspruch auf Schadensersatz kommt oft auch noch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Der etwa Dreißigjährige aus München war in bester Feierlaune unterwegs zu einem Club, als der Täter zuschlug.Bei der Frage an eine Gruppe Jugendlicher, wo man am… Mehr »